Ruder-Club Aken e.V.

RCA Kirchboot

Ein Kirchboot ist ein Nachbau von Wikingerbooten, deren Form vor etwa 200 Jahren von finnischen Pastoren für den Kirchgang entwickelt wurde. Das Akener Kirchboot ist eine Leihgabe des Deutschen Ruderverbandes und stammt ursprünglich aus Speyer. Das zwölf Meter lange Gefährt trägt den Namen ''Jona'' und bietet Platz für 14 Personen sowie einen Steuermann. Die Ruderplätze sind mit Rollsitzen ausgestattet und die Ruderriemen liegen in Dollen mit Sicherungsbügel.

Das Boot kann inklusive Bootshänger verliehen werden. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie bei dem Betreuer Andreas Lenske | Tel. 0160 90305369 oder E-mail an email@rc-aken.de


Belegung

Bei Anfragen zu Ausleihterminen schreiben Sie bitte eine Nachricht an den Betreuer Andreas Lenske | Tel. 0160 90305369 oder E-mail an email@rc-aken.de


Benutzerordnung

Grundsätze zur Nutzung

Das DRV-Kirchboot in Aken steht allen Vereinen des Deutschen Ruderverbandes, sowie allen Vereinen der Mitgliedsverbände der FISA bzw. des Nordschleswigschen Ruderverbandes, für Wanderfahrten zur Verfügung.

Der Betreuer hat die Anmeldungen der Vereine in der Reihenfolge des Eingangs zu berücksichtigen und sich überschneidende Termine mit den Vereinen abzustimmen. Anmeldungen aus dem Bereich des DRV haben stets Vorrang.

Das DRV-Kirchboot wird im Rahmen der Selbstkosten zu Verfügung gestellt. Bei der Nutzung sind

- die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

- die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

sowie nach Grenzübertritt die entsprechenden Ordnungen der Länder und die Hafenordnungen zu beachten.

Das Befahren der Küstengewässer ist entsprechend der Küstenruderordnung des DRV gestattet.

Alle Benutzer müssen die Rudertechnik und die Steuerleute die Voraussetzungen zum Steuern beherrschen. Der DRV empfiehlt Steuerleuten ohne Steuererfahrung von Großbooten wie Barken und Kirchbooten Rudermanöverübungen zu Beginn der Fahrt zu üben, um die Reaktionen des Bootes kennenzulernen. Alle Teilnehmer müssen schwimmen können. Die Verantwortung für die Erfüllung der Voraussetzungen trägt der Fahrtenleiter.

Eine zweckentfremdete Nutzung ist nicht gestattet.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt beim Betreuer des Ruder-Club Aken e.V. .

Gebühren sind mit der Anmeldung auf das Konto des Betreuers zu überweisen. Erst mit dem Eingang der Gebühren ist die Anmeldung vollständig und der Nutzer erhält eine Bestätigung der Reservierung.


Gebühren

Die Gebühren für das Kirchboot richten sich nach den amtlichen Bekanntmachungen für Wanderruderboote des DRV, die sowohl auf der Homepage des DRV, als auch in der Februarausgabe des Rudersports veröffentlicht werden.

Zeitgleich mit der Zahlung der Gebühren ist eine Kaution von 500 € zu hinterlegen. Wird die Fahrt nicht angetreten ist der Betreuer berechtigt seine Unkosten einzubehalten. Die Kaution wird dem Nutzer nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes, und im Fall des Nichtantretens, nach 2 Wochen zurückgezahlt um verdeckte Mängel auszuschließen.

Sollte bei Schäden bzw. mangelnder Reinigung die Kaution einbehalten werden ist dieses dem DRV mit Begründung mitzuteilen.

Die jeweiligen Gebühren (Stand 2019) können aus der Tabelle abgelesen werden.

Die Gebühren werden regelmäßig vom DRV angepasst. Bitte erfragen Sie die aktuellen Leihgebühren beim Betreuer.

a b
Ausleihtage Kirchboot inklusive Hänger
ein Tag 173 €
zwei Tage 276 €
drei Tage 373 €
vier Tage 467 €
fünf Tage 556 €
sechs Tage 640 €
sieben Tage 719 €
acht Tage 795 €
neun Tage 866 €
zehn Tage 932 €
elf Tage 993 €
zwölf Tage 1050 €
dreizehn Tage 1103 €
vierzehn Tage 1151 €

Versicherung

Das Kirchboot“ ist vom DRV Kasko- und Transportversichert. Die Selbstbeteiligung bei Schäden beträgt: 130 €.


Transport

Der Ruder-Club Aken besitzt einen Transporthänger der für den Transport des Bootes ebenfalls ausgeliehen werden kann.


Nutzung

Das Kirchboot ist pfleglich zu behandeln und darf nicht unterbesetzt gefahren werden, sodass die Manövrierfähigkeit jederzeit gegeben ist.


Übergabe und Rückgabe des Bootes

Das Kirchboot gilt in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wenn nicht vor der Abfahrt beim Ruder-Club Aken eine schriftliche Beanstandung erhoben wurde.

Bei den Übergaben sind die vom DRV gefertigten Protokolle zu verwenden und vom Betreuer und vom Fahrtenleiter zu unterschreiben. Unvollständige Übergabe- und Rückgabeprotokolle gehen zu Lasten des Nutzers.

 

Nachforderungen des Ruder-Club Aken sind innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Nutzer schriftlich geltend zu machen. Ausgenommen sind hiervon verheimlichte und verdeckte Schäden.

Eine unordentlich ausgeführte Reinigung ist mit einer Nachreinigungsgebühr zu belegen, durch den Betreuer in Rechnung zu stellen und mit der Kaution zu verrechnen.


Unfälle und Schäden

Der Ruder-Club Aken haftet für die ordnungsgemäße Fahrbereitschaft des Bootes gegenüber dem DRV. Im Sinne der Bootserhaltung vertreten die Betreuer den DRV gegenüber dem Nutzer. Sie legen den Umfang des Schadens und den Aufwand zu seiner Beseitigung fest. Außergewöhnliche Abnutzungen besonders an den Riemen sind durch den Eigentümer zu tragen. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Betreuer zu melden. Fehlende Teile werden dem Nutzer nach der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Über den Hergang von Unfällen ist dem Betreuer spätestens 3 Tage nach Beendigung der Fahrt durch den Fahrtenleiter ein schriftlicher Bericht einzureichen. Größere Schäden die eine Werftreparatur erforderlich machen sind dem DRV zu melden.

Deutscher Ruderverband

Fachressort
Wanderrudern und Breitensport
Ina Holtz


Referent für Verbandsboote
Matthias Sieg


Betreuer
Andreas Lenske